Rahmenvereinbarung NRW

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CDU und Grüne im StädteRegionstag beantragen
„Rahmenvereinbarung NRW über die Leistungen der Eingliederungshilfe und dieHilfen zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII “


Aachen, den 19.05.2010


Die Kommunalen Spitzenverbände in NRW (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) und die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben im Dezember 2009 eine neue „Rahmenvereinbarung NRW“ abgeschlossen.

Mit der zum 1. Juli 2009 in Kraft getretenen neuen Ausführungsverordnung zum SGB XII (AV-SGB XII NRW) wurden die Zuständigkeiten für die Wohnhilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe auch weiterhin den beiden Landschaftsverbänden zugewiesen.
Die Landschaftsverbände sind damit gemäß § 2 Abs. 1 Nummer 5 b AV-SGB XII NRW auch für die ambulanten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zuständig.

Die Inhalte der Verordnung (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2) sind bis zum 30.06.2013 befristet.
Mit der neuen Verordnung sind die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger verpflichtet, ihre Leistungsinhalte und -strukturen in den jeweiligen Planungsgremien weiter zu entwickeln und zu koordinieren. Zu diesem Zweck müssen bis spätestens zum 30.04. 2010 örtliche Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Die „Rahmenvereinbarung NRW“ soll dabei als ‚Orientierungshilfe’ für die örtlichen Kooperationsvereinbarung dienen.

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten daher zu diesem Tagesordnungspunkt um die Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:

>>> Hat die StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der Sozialhilfe gemäß der o. g. Ausführungsverordnung eine Vereinbarung mit dem LVR (überörtlicher Träger der Sozialhilfe) abgeschlossen?

>>> Ist die StädteRegion Aachen alleinige Verhandlungs- bzw. Vertragspartnerin (für alle regionsangehörigen Kommunen einschl. der Stadt Aachen) beim Abschluss der örtlichen Kooperationsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland oder führt die kreisfreie Stadt Aachen hierzu eigenständig Verhandlungen?

>>> Ist beabsichtigt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und demographischen Wandel über den Inhalt der Kooperationsvereinbarung zu informieren?

Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 16.06.2010 zu informieren.

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